Aktuelle Infektionsschutzvorgaben

 

Wie angekündigt gelten für die am kommenden Wochenende stattfindenden Aufführungen von Yasmina Rezas "Drei Mal Leben" in der Alten Kirche die aktuell gültigen Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese sieht für die Veranstaltungen folgende Maßgaben vor:

 

1. Es gilt die 3G-Regel. Zugang zu den Aufführungen können daher nur Personen erhalten, die vollständigen Impfschutz nachweisen oder einen höchstens 24 Stunden alten Negativtest (kein Selbsttest) vorlegen.

 

2. Während der gesamten Veranstaltung besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (auch am Sitzplatz!).

 

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass wir mit diesen Einschränkungen einzig und allein die verbindlichen Vorgaben der Landesverordnung umsetzen und keinerlei überobligatorischen zusätzlichen Maßnahmen ergreifen.

 

Wir selber können insbesondere die Sinnhaftigkeit der geltenden Maskenpflicht auch am Sitzplatz nicht nachvollziehen, während anderenorts noch vor wenigen Tagen feucht-fröhlich schunkelnd in sog. "Brauchtumszonen" ohne Mund-Nasen-Bedeckung Karneval gefeiert wurde und jedweder Gastronomiebesuch an festen Sitzplätzen ebenfalls ohne Maske möglich ist.

 

Leider sind jedoch mit Blick auf den eindeutigen Inhalt der Verordnung Unmutsbekundungen über Sinn und Unsinn der Vorgaben im Ergebnis müßig. Diese entziehen sich schlichtweg unserer Disposition.

 

Ob- und in welchem Umfang die obigen Maßgaben mit Blick auf das Außerkrafttreten der aktuellen Landesverordnung am 20.03.22 auch noch für die am Freitag, 25.03.2022 stattfindende Veranstaltung gelten, werden wir noch bekannt geben.

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